Zum Schutz potenziell gefährdeter Versammlungen kam in den letzten Jahren häufig das Instrument des Platzverbots zum Einsatz. Während sich die Versammlungsteilnehmer innerhalb der Verbotszone aufhielten, wurde solcherart das Vordringen von Gegendemonstranten oder Störern an den Versammlungsort verhindert. Dieser behördlichen Praxis schob der VfGH jüngst einen Riegel vor.
V 105/2014

