Durch das Abgabenänderungsgesetz 2014 wurden die Regelungen zur GmbH-Gründung neuerlich modifiziert, und dies - wie bereits der Titel des Gesetzes erahnen lässt - aus steuerlichen Gründen. Das GmbHG kehrt damit zu einem Mindeststammkapital von Euro 35.000,- zurück, eröffnet aber zugleich eine "Gründungsprivilegierung", die eine temporäre Kapitalausstattung von zumindest Euro 10.000,- genügen lässt. Was sich als simple Lösung präsentiert, schafft ein (mögliches) neues Stadium in der Existenz der GmbH und dürfte eine breite Palette an Fragen aufwerfen. Der folgende Beitrag möchte einen Überblick über die Neuregelung und erste "Gedankensplitter" zu damit verbundenen Problemen bieten.

