Das Wahlverfahren zum Betriebsrat ist zwar durch den Gesetzgeber so einfach wie möglich gestaltet worden. Verschiedene Fehler im Zuge der Abhaltung einer Betriebsratswahl können jedoch zur Mangelhaftigkeit derselben führen. Dabei ist zwischen Mängeln, welche zur Anfechtbarkeit einer Wahl führen, und Mängeln, die die Nichtigkeit einer Wahl nach sich ziehen, zu unterscheiden.
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