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Missbrauch der Amtsgewalt und Bestechlichkeit stehen im Verhältnis echter Konkurrenz

StrafrechtJudikaturJudikaturStefan G. HuberJAP 2013/19JAP 2013, 135 - 141 Heft 3 v. 25.2.2013

Der OGH hat in der Entscheidung 17 Os 13/12h vom 25. 2. 2013 ausgesprochen, dass entgegen älterer Judikatur nunmehr von echter Konkurrenz zwischen § 302 und § 304 StGB auszugehen ist. Er begründet dies damit, dass das über den Missbrauch der Amtsgewalt hinausgehende Korruptionsunrecht nicht durch die alleinige Subsumtion nach § 302 StGB abgegolten wird.

17 Os 13/12h

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