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Fantasiegeld als Falschgeld?

Strafrecht - JudikaturJudikaturAndrea LehnerJAP 2012/1JAP 2012, 4 - 7 Heft 1 v. 12.5.2011

Die Existenz einer bestimmten, als Zahlungsmittel gesetzlich vorgesehenen Banknote als Vorbild ist keine Voraussetzung des Nachmachens im Sinne der Geldfälschungsdelikte. Deshalb kommt - unter der Voraussetzung der Verwechslungstauglichkeit - auch sogenanntes "Fantasiegeld" als Deliktsobjekt der §§ 232 ff StGB in Frage.

13 Os 134/10w

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