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Anrechnung auf die Ausgleichszulage

SozialrechtEntscheidungeninfas 2014, 47infas 2014, 254 Heft 6 v. 1.11.2014

Die von einer Gemeinde freiwillig gewährte Sonderprämie an einen in einer Werkstätte der Lebenshilfe tätigen Bezieher einer Waisenpension ist als Nettoeinkommen auf die Ausgleichszulage anzurechnen.

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