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Witwenpension nach Scheidung

SozialrechtEntscheidungeninfas 2014, 46infas 2014, 254 Heft 6 v. 1.11.2014

Ein Anspruch auf Witwenpension für die geschiedene Ehegattin gemäß § 258 Abs 4 lit d ASVG besteht nur bei tatsächlicher Unterhaltsleistung durch den Ehegatten mindestens in der Dauer eines Jahres vor dem Tod.

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