vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kollektivvertrag Güterbeförderungsgewerbe (Arb) – Sonderzahlungen

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2014, 90infas 2014, 244 Heft 6 v. 1.11.2014

Seit der Neufassung der Bestimmungen über die Sonderzahlungen im Kollektivvertrag (KV) für Arbeiter im Güterbeförderungsgewerbe (Geltungsbeginn: 2009) wird abweichend vom Kalenderjahr auf bestimmte Fälligkeitstage abgestellt (Urlaubszuschuss 1. Juni, Weihnachtsremuneration 1. Dezember). Diese Stichtagsregelung hat zur Folge, dass die Sonderzahlungen grundsätzlich erst im Nachhinein für die vom Arbeitnehmer bereits geleisteten Dienstzeiten gebühren. Mit der Neuregelung erübrigt sich auch jede Rückverrechnungsbestimmung, weil etwa im Falle einer berechtigten Entlassung der aliquote Sonderzahlungsanteil vom Arbeitgeber einfach nicht bezahlt werden muss.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!