vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wegegeld – Aufwandsentschädigung, Abgrenzung zum Entgelt

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2014, 77infas 2014, 218 Heft 6 v. 1.11.2014

Das "Wegegeld" wurde im vorliegenden Fall als Aufwandsentschädigung beurteilt und sollte eine finanzielle Erleichterung für Arbeitnehmer herbeiführen, die weiter weg vom Betrieb wohnten. Die Abgrenzung zum Entgelt kann immer nur aufgrund der jeweiligen Umstände des Einzelfalls beantwortet werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!