vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Arbeitskräfteüberlassung – "kollektivvertragliches Entgelt"

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2014, 68infas 2014, 190 Heft 5 v. 1.9.2014

Ein überlassener Angestellter, für den der Kollektivvertrag (KV) für Angestellte in Handwerk und Gewerbe, in der Arbeitsleistung, in Information und Consulting zur Anwendung kam, bekam im Beschäftigerbetrieb nicht die Ist-Lohnerhöhungen, sondern nur die KV-Lohnerhöhungen ausbezahlt. Der OGH entschied, dass auch nach EU-RL-Umsetzung unter "kollektivvertraglichem Entgelt" nach § 10 Abs 1 Satz 3 AÜG nur das kollektivvertragliche Mindestentgelt zu verstehen ist. Diese Bestimmung sieht für die Dauer der Überlassung keine Angleichung an die im Beschäftigerbetrieb gezahlten überkollektivvertraglichen Ist-Löhne vor. Aus diesem Grund fallen auch jährliche Ist-Lohn-Erhöhungen auf den überkollektivvertraglichen Lohn laut Beschäftiger-KV nicht in den Schutzbereich des § 10 Abs 1 Satz 3 AÜG. Dh, er bekam den Differenzbetrag zwischen Ist- und KV-Lohnerhöhung nicht zugesprochen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!