Versicherungsträger und Verwaltungsbehörden sind an rechtskräftige Entscheidungen der Gerichte, in denen Entgeltansprüche festgestellt wurden, gebunden.
Versicherungsträger und Verwaltungsbehörden sind an rechtskräftige Entscheidungen der Gerichte, in denen Entgeltansprüche festgestellt wurden, gebunden.