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Dienstverhältnis als Vortragende

SozialrechtEntscheidungeninfas 2012, S 40infas 2012, 229 Heft 6 v. 1.11.2012

Es liegt kein generelles Vertretungsrecht vor, wenn dies nach dem festgestellten Sachverhalt mit den objektiven Anforderungen der Unternehmensorganisation nicht im Einklang steht.

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