Hat ein Unternehmen mehrere Betriebsstätten, ist der Dienstort der Angestellten das Tätigkeitsgebiet betreffend jene Betriebsstätten, in denen die Angestellte vereinbarungsgemäß ihre Arbeitstätigkeit erbringt.
Hat ein Unternehmen mehrere Betriebsstätten, ist der Dienstort der Angestellten das Tätigkeitsgebiet betreffend jene Betriebsstätten, in denen die Angestellte vereinbarungsgemäß ihre Arbeitstätigkeit erbringt.