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Kollektivvertrag für Handelsbetriebe - Dienstort

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2012, A 82infas 2012, 226 Heft 6 v. 1.11.2012

Hat ein Unternehmen mehrere Betriebsstätten, ist der Dienstort der Angestellten das Tätigkeitsgebiet betreffend jene Betriebsstätten, in denen die Angestellte vereinbarungsgemäß ihre Arbeitstätigkeit erbringt.

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