Gibt es bei geteilten Diensten keine über die Wegzeiten hinausgehenden Pausen und ist die Zeit ausschließlich dazu bestimmt, von einem Objekt zum nächsten zu gelangen, ist diese als Arbeitszeit zu qualifizieren.
Gibt es bei geteilten Diensten keine über die Wegzeiten hinausgehenden Pausen und ist die Zeit ausschließlich dazu bestimmt, von einem Objekt zum nächsten zu gelangen, ist diese als Arbeitszeit zu qualifizieren.