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Fälschliche Bezeichnung Als Freier Dienstvertrag - Geltung Der Verfallsklausel

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2012, A 58infas 2012, 166 Heft 5 v. 1.9.2012

Die Parteien vereinbarten im freien Dienstvertrag ein Honorar und eine Verfallsklausel. Es fehlt jeglicher Anhaltspunkt, dass sie die Verfallsklausel nicht auch dann vereinbart hätten, wenn sie den Vertrag von Anfang an richtig als Arbeitsvertrag behandelt hätten.

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