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Nichtberücksichtigung Der Bewerbung - Kein Anspruch Auf Auskunft

EuroparechtEntscheidungeninfas 2012, E 11infas 2012, 160 Heft 5 v. 1.9.2012

Die Verweigerung jedes Zugangs zu Informationen kann jedoch ein Gesichtspunkt sein, der im Rahmen des Nachweises von Tatsachen, die das Vorliegen einer Diskriminierung vermuten lassen, heranzuziehen ist.

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