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Urlaubsanspruch Nach Krankenstand

EuroparechtEntscheidungeninfas 2012, E 10infas 2012, 159 Heft 5 v. 1.9.2012

Ein Arbeitnehmer, der während seines bezahlten Jahresurlaubs arbeitsunfähig wird, ist berechtigt, später eine der Dauer seiner Krankheit entsprechende Urlaubszeit in Anspruch zu nehmen. Dieses Recht wird unabhängig davon gewährt, wann die Arbeitsunfähigkeit eingetreten ist.

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