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Kassierin im Handel - Einstufung

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2012, A 22infas 2012, 40 Heft 1 v. 1.1.2012

Da es sich bei der Tätigkeit einer Ladenkassierin in Selbstbedienungsläden an einer Scanner-Kasse um eine völlig durchschnittliche Tätigkeit dieses Berufsbildes handelt, dieses nach dem klaren Wortlaut des Kollektivvertrages (KV) für die Handelsangestellten in Beschäftigungsgruppe 3 eingeordnet ist und keine hinreichenden Gründe dafür vorliegen, die Wertung der KV-Parteien in Zweifel zu ziehen, ist die Einstufung in die Beschäftigungsgruppe 3 vorzunehmen.

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