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Entlassung wegen Beleidigung

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2012, A 19infas 2012, 38 Heft 1 v. 1.1.2012

Ob ein bestimmtes Verhalten eines Arbeitnehmers einen Entlassungsgrund darstellt, muss immer nach den konkreten Umständen des Einzelfalls beurteilt werden und stellt damit - außer bei krasser Fehlbeurteilung der Vorinstanzen - regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO dar.

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