Allein die Dauer und Häufigkeit der in der Vergangenheit aufgetretenen Krankenstände lassen keine ungünstige Zukunftsprognose zu, so dass weder subjektiv noch objektiv ausreichende Gründe die Annahme rechtfertigen, dass der Zustand eines Arbeitnehmers auch in Zukunft überhöhte Krankenstände bewirken werde.