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Unfallversicherungsschutz auf einer Dienstreise

SozialrechtEntscheidungeninfas 2011, S 45infas 2011, 246 Heft 6 v. 1.12.2011

Ein Unfallversicherungsschutz beim Duschen während einer Dienstreise kommt nur dann in Betracht, wenn die Versicherte durch die Dienstreise einer besonderen Gefährdung ausgesetzt ist.

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