vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entgelt Für Linienpiloten Während Des Jahresurlaubes - Incl Zulage Für Flugzeiten

EuroparechtEntscheidungeninfas 2011, E 11infas 2011, 219 Heft 6 v. 1.12.2011

Das Entgelt, das den Linienpiloten während ihres Jahresurlaubs gezahlt wird, muss die Zulage für die Flugzeiten enthalten, da sie untrennbar mit der Erfüllung ihrer Aufgaben verbunden ist. Dagegen ist die Zulage zur Deckung der mit den Zeiten der Abwesenheit vom Luftstützpunkt verbundenen Kosten nicht Teil des gewöhnlichen Entgelts und muss daher nicht berücksichtigt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!