Am 27. 7. 2011 wurde die Novelle des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG), BGBl I 2011/51 kundgemacht. Im Wesentlichen tritt die Novelle mit 1. 8. 2011 in Kraft. Sowohl das Ziel der Novelle - die wirksame Bekämpfung von Sozialbetrug im Baubereich - als auch die in Aussicht genommenen Änderungen und Vereinheitlichungen im Organisations- und Verfahrensrecht stellen einen Schritt in die richtige Richtung der Verbesserung der Situation in der Baubranche dar.