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Kündigung während Altersteilzeit - Zuschlag gemäss § 19e Abs 2 AZG

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2009, A 5infas 2009, 13 Heft 1 v. 1.1.2009

Eine Abänderung des Altersteilzeit-Vertragsverhältnisses (Blockmodell) ist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer basierend auf deren Fürsorge- und Treuepflicht so zu verhandeln, dass die Vorgaben des § 27 AlVG erfüllt sind, also die bereits angefallenen Arbeitszeitguthaben verbraucht werden können.

Die am 3. 11. 1950 geborene Arbeitnehmerin war ab 1. 5. 1974 bei der Arbeitgeberin als kaufmännische Angestellte beschäftigt.

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