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Kein Berufsschutz für Masseure

SozialrechtEntscheidungeninfas 2008, S 43infas 2008, 216 Heft 6 v. 1.12.2008

Auch nach In-Kraft-Tretens des Medizinischen Masseur- und Heilmasseurgesetzes besteht für Masseure kein Berufsschutz.

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