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Überprüfbarkeit einer Ermessensentscheidung

SozialrechtEntscheidungeninfas 2008, S 42infas 2008, 215 Heft 6 v. 1.12.2008

Auch Ermessensentscheidungen eines Sozialversicherungsträgers sind mittels Klage beim Arbeits- und Sozialgericht überprüfbar.

Ist ein Versehrter infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit unverschuldet arbeitslos, kann die ihm gebührende Versehrtenrente gemäß § 205 Abs 3 ASVG bis zur Vollrente erhöht werden. Es handelt sich hiebei jedoch um eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch.

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