Auch Ermessensentscheidungen eines Sozialversicherungsträgers sind mittels Klage beim Arbeits- und Sozialgericht überprüfbar.
Ist ein Versehrter infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit unverschuldet arbeitslos, kann die ihm gebührende Versehrtenrente gemäß § 205 Abs 3 ASVG bis zur Vollrente erhöht werden. Es handelt sich hiebei jedoch um eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch.