Im Kollektivvertrag (KV) für das Papier und Pappe verarbeitende Gewerbe beginnt bei eingeschrieben aufgegebenen Kündigungen die Kündigungsfrist iSd § 16 Z 4 erster Absatz mit der Postaufgabe zu laufen.
Im Kollektivvertrag (KV) für das Papier und Pappe verarbeitende Gewerbe beginnt bei eingeschrieben aufgegebenen Kündigungen die Kündigungsfrist iSd § 16 Z 4 erster Absatz mit der Postaufgabe zu laufen.