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Rechts- und Parteifähigkeit einer GmbH - Auflösung nach § 39 FBG

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2006, A 93infas 2006, 211 Heft 6 v. 1.11.2006

Der Verlust der Rechts- und Parteifähigkeit einer GmbH tritt nur dann ein, wenn beide Voraussetzungen, Vermögenslosigkeit und Löschung der Gesellschaft im Firmenbuch, kumulativ verwirklicht sind, wobei die Voraussetzung der Vermögenslosigkeit einer bereits amtswegig gelöschten GmbH im Firmenbuch bis zum Beweis des Gegenteils vermutet wird.

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