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Schaden durch Rauchen im Büro - Anwendung des DHG

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2006, A 91infas 2006, 209 Heft 6 v. 1.11.2006

Ein Arbeitnehmer, der sich während seiner Dienstleistung oder in kurzfristigen Unterbrechungen derselben "privaten" Tätigkeiten wie Rauchen widmet, fällt weiterhin in den Schutzbereich des DHG.

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