Rechnete ein Arbeitnehmer damit, dass ihm die Arbeitgeberin die Kündigung erklären wollte und
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schlugen durch die von ihm geschaffene Situation (Einschalten des Anrufbeantworters beim Festnetzanschluss; Ausschalten der Hausklingelanlage) die Versuche der Arbeitgeberin fehl, ihm die Kündigung während seines Krankenstandes zu erklären, ist die Beurteilung, dass der Arbeitnehmer den rechtzeitigen Zugang der Kündigungserklärung wider Treu und Glauben verhinderte, zumindest vertretbar.