Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien (AK Wien) wurde um ihre Rechtsansicht bezüglich einiger Fragen zur vorübergehenden Betriebseinschränkung im Zusammenhang mit der Überlassung von ArbeitnehmerInnen ersucht.
Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien (AK Wien) wurde um ihre Rechtsansicht bezüglich einiger Fragen zur vorübergehenden Betriebseinschränkung im Zusammenhang mit der Überlassung von ArbeitnehmerInnen ersucht.