Der Arbeitnehmer war von 15. 11. 2003 bis 27. 1. 2004 bei einer GmbH als Koch beschäftigt. Mit Beschluss vom 8. 7. 2004 des LG Klagenfurt wurde über das Vermögen der früheren Dienstgeberin des Arbeitnehmers Konkurs eröffnet. Das Arbeitsverhältnis endete durch ungerechtfertigte Entlassung.