Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Frau Watts litt an einer Hüftarthritis. Vom britischen Gesundheitsdienst wurde sie als "Routinefall" eingestuft, was bedeutete, dass sie ca 1 Jahr auf eine Operation warten müsse. Eine Genehmigung zur Behandlung im Ausland wurde nicht erteilt. Nach einer neuerlichen Untersuchung wurde sie "vorgereiht", die Genehmigung zur Auslandsbehandlung jedoch neuerlich abgelehnt.