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Tragweite der Bescheinigung E 101

EuroparechtEntscheidungeninfas 2006, E 1infas 2006, 39 Heft 2 v. 1.3.2006

Im vorliegenden Fall war die Bindungswirkung einer E-101-Bescheinigung (Anmerkung: Entsendung aus einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen) strittig. Eine Firma war mit Bauarbeiten in Belgien beauftragt und nahm irische Arbeitnehmer in Anspruch. Die Arbeitnehmer verfügten über eine entsprechende E-101-Bescheinigung, wonach sie in Irland sozialversichert waren.

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