Im vorliegenden Fall war strittig, ob Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 7 besteht. Die pflegebedürftige Klägerin ist an ein Beatmungsgerät angeschlossen, benötigt ein Pulsoxmeter, einen Harnkatheter, einen liegenden Luftbefeuchter und ein Sauerstoffkonzentrationsgerät. Sie wird über eine PEG-Sonde ernährt.