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Abgrenzung Pflegegeldstufen 6 und 7

SozialrechtEntscheidungeninfas 2006, S 63infas 2006, 34 Heft 1 v. 1.1.2006

Im vorliegenden Fall war strittig, ob Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 7 besteht. Die pflegebedürftige Klägerin ist an ein Beatmungsgerät angeschlossen, benötigt ein Pulsoxmeter, einen Harnkatheter, einen liegenden Luftbefeuchter und ein Sauerstoffkonzentrationsgerät. Sie wird über eine PEG-Sonde ernährt.

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