Ob eine Unterhaltsleistung pauschal mit einer einmaligen Abfindung oder monatlich ausbezahlt wird, ändert nichts an der Anrechnung auf die Ausgleichszulage gemäß § 292 Abs 3 ASVG. Der Einmalbetrag kann dabei, bis die Gesamthöhe erreicht ist, auf monatliche Zahlungen aufgeteilt und angerechnet werden.
OGH vom 23. 5. 2005, 10 ObS 31/05i