vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Altersteilzeit - Berechnung der Urlaubsersatzleistung

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2005, A 80infas 2005, 178 Heft 6 v. 1.11.2005

Die Arbeitnehmerin war vom 1. 1. 1982 bis 31. 3. 2003 bei Peter T beschäftigt, über dessen Vermögen das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet wurde. Das Arbeitsverhältnis endete durch Arbeitgeberkündigung.

Seite 178


Seit 1. 7. 2002 arbeitete die Arbeitnehmerin im Rahmen einer Altersteilzeitvereinbarung 20 Wochenstunden. Ihr Monatsbruttogehalt betrug seither 75% des Gehaltes bei Vollbeschäftigung, und zwar 1234 €. Das Urlaubsjahr war das Kalenderjahr. Zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hatte sie 57 Arbeitstage unverbrauchten Urlaub, wobei 38 Tage auf die Zeit vor dem 1. 7. 2002 und 19 auf die Zeit danach entfielen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!