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Ablaufhemmung der Verjährungsfrist durch Vergleichsverhandlungen

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2004, A 16infas 2004, 40 Heft 2 v. 1.3.2004

Eine Ablaufhemmung der Verjährungsfrist durch Vergleichsverhandlungen kann nur unter der Voraussetzung einer nicht grundsätzlich ablehnenden Stellungnahme des Schuldners angenommen werden.

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