Eine Arbeitnehmerin war vom 10. 9. 1990 bis zum 10. 9. 2000 bei der Marktgemeinde P als Kindergartenhelferin beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis war das steiermärkische Gemeindevertragsbedienstetengesetz (stmk GVBG) anzuwenden.
Eine Arbeitnehmerin war vom 10. 9. 1990 bis zum 10. 9. 2000 bei der Marktgemeinde P als Kindergartenhelferin beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis war das steiermärkische Gemeindevertragsbedienstetengesetz (stmk GVBG) anzuwenden.