In jüngerer Vergangenheit sind gleich drei höchstgerichtliche E ergangen, die pflegschaftsgerichtliche Genehmigungen im Zusammenhang mit Liegenschaftstransaktionen zum Gegenstand haben. In den E 4 Ob 5/25a1 und 9 Ob 63/25t2 wurde dem unentgeltlichen Erwerb von Liegenschaften durch Minderjährige die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung versagt. Die E wurden in der Literatur stark kritisiert. Darüber hinaus wurde in der E 1 Ob 97/25h3 die Amtshaftung für die Erteilung einer pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung eines Liegenschaftsverkaufs bejaht. Mit den vorgenannten E hat der OGH seine äußerst restriktive Rsp zur pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung gefestigt. Der Beitrag befasst sich kritisch mit der Frage, unter welchen Umständen unentgeltliche Liegenschaftsübertragungen im Lichte dieser Rsp überhaupt noch genehmigungsfähig sind.

