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Trotz Weitergeltung des WGG: Keine Verpflichtung zur Legung einer Abrechnung nach § 19a WGG, wenn ehemals errichtende GBV keine Wohnungseigentümerin und auch keine Vermieterin mehr ist

RechtsprechungWohnungsgemeinnützigkeitsrechtBearbeiter: Wilhelm GarzonImmoZak 2023/32ImmoZak 2023, 61 Heft 3 v. 30.8.2023

WGG: § 14 Abs 1, § 14d, § 14e, § 19, § 19a, § 19d, § 20 Abs 1

WEG: § 20 Abs 3, § 34

Der Verwalter hat den WEern nach den Regelungen des § 34 WEG eine ordentliche und richtige Abrechnung zu legen (§ 20 Abs 3 WEG).

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