IO: §§ 21, 24, 26
ABGB: §§ 861, 862
Im Fall der Insolvenz über das Vermögen des Vermieters (vor Kaufvertragsschluss) ist für einen Mietkaufvertrag hinsichtlich der Gebrauchsüberlassung § 24 IO und hinsichtlich der Kaufoption § 21 IO maßgeblich.
IO: §§ 21, 24, 26
ABGB: §§ 861, 862
Im Fall der Insolvenz über das Vermögen des Vermieters (vor Kaufvertragsschluss) ist für einen Mietkaufvertrag hinsichtlich der Gebrauchsüberlassung § 24 IO und hinsichtlich der Kaufoption § 21 IO maßgeblich.