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Gröbliche Benachteiligung durch eine Richtwertmietzinswertsicherungsklausel

RechtsprechungMietrechtBearbeiter: Christian PraderImmoZak 2023/24ImmoZak 2023, 53 Heft 3 v. 30.8.2023

ABGB: § 879 Abs 3

RichtWG: § 5 Abs 2

Die Klausel des Inhalts: "Es wird Wertbeständigkeit des in § 3 genannten Hauptmietzinses nach Maßgabe der in § 5 RWG vorgesehenen Wertsicherung (Neufestsetzung) der Richtwerte - ausgehend von dem im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Richtwert - vereinbart. Sollte diese Wertsicherung nicht mehr zur Anwendung gelangen können, so erfolgt die Wertsicherung nach dem vom Österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarten Verbrau-

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