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Maklerprovision nach dem Bestellerprinzip

ThemaRA Mag. Karl WeilhartnerImmoZak 2023/21ImmoZak 2023, 46 Heft 3 v. 30.8.2023

Am 1. 7. 2023 erfuhr das Maklergesetz durch das Maklergesetz-Änderungsgesetz (MaklerG-ÄG) Neuerungen. Der folgende Beitrag erörtert die Neuerungen und behandelt die Auswirkungen auf die Praxis der Immobilienmakler.

1. Allgemeines

Das im Regierungsprogramm 2020-2024 verankerte Vorhaben "Maklerprovision nach dem Bestellerprinzip" wird im neuen § 17a MaklerG,11Maklergesetz-Änderungsgesetz BGBl I 2023/24. der in den Katalog der zwingenden Bestimmungen des § 18 MaklerG22MaklerG-ÄG BGBl I 2023/24. aufgenommen wird, umgesetzt.

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