Teil I dieses Beitrags beschrieb die Funktionsweise haftpflichtversicherungsrechtlicher Serienschadenklauseln und skizzierte die Haftungsgrundsätze, denen im Bauträgervertragswesen tätige Treuhänder im Rechtsverhältnis zum Bauträger und den Erwerbern unterliegen.1 Nunmehr ist darzulegen, in welchen Konstellationen sich der Haftpflichtversicherer erfolgreich auf den Serienschadeneinwand im Sinne der verbreiteten AVB-Definitionen (Art 1.2. AHVB; Abschnitt B.1.2.1. EHVB; Art 3 Abs 1 lit c AVBV; Art 5.2. ABVN) berufen kann, insoweit die Haftung des Treuhänders in Rede steht.