AußStrG: § 41
ZPO: §§ 423, 430
Unterlässt das RekG die Abweisung eines Antrags im Spruch der Rekursentscheidung, stellt keine der Parteien
AußStrG: § 41
ZPO: §§ 423, 430
Unterlässt das RekG die Abweisung eines Antrags im Spruch der Rekursentscheidung, stellt keine der Parteien