vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Passivlegitimation für die konfessorische Klage des Servitutsberechtigten

VerfahrensrechtRechtsprechungJudikaturStephanie Kulhanekimmolex 2026/88immolex 2026, 186 - 187 Heft 5 v. 7.5.2026

Die konfessorische Klage kann als Feststellungsklage sowie als Klage auf Einverleibung nur gegen alle Eigentümer des angeblich dienstbaren Grundstücks erhoben werden, als Leistungsklage hingegen (mit den - wahlweise oder kumulativ gestellten - Begehren auf Beseitigung der Beeinträchtigung, Unterlassung künftiger Störungen und Ersatz des verursachten Schadens) auch gegen dritte Störer oder, wenn die Beeinträchtigung nur von diesem ausgeht, gegen einen einzelnen Miteigentümer der dienenden Liegenschaft.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!