Zum Jahresbeginn ist mit 5. MILG und ZIAG die größte Reform des Mietrechts seit Jahrzehnten in Kraft getreten. Daraus ergibt sich auch Handlungsbedarf für die Mietvertragsgestaltung. Besondere Herausforderungen stellen sich angesichts der Neufassung von § 29 MRG.
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