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Erste Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Change-of-Control-Klauseln Zugleich Anmerkungen zur Entscheidung des OLG Frankfurt vom 21. 2. 2025 (2 U 35/24)

MietrechtBeitragAufsatzKlaus Winhofer, Maximilian Groblscheggimmolex 2026/21immolex 2026, 49 - 51 Heft 2 v. 13.2.2026

Das OLG Frankfurt hat sich - soweit erkennbar - als erstes (deutsches) Gericht mit der Wirksamkeit von Change of Control ("CoC")-Klauseln in Bestandverträgen auseinandergesetzt. Dabei kommt es zu dem Schluss, dass Kündigungsrechte aufgrund von in Vertragsformblättern vereinbarten CoC-Klauseln den Bestandnehmer gröblich benachteiligen und daher unwirksam sind. Was diese Entscheidung für Österreich bedeutet, wo es zwar eine vergleichbare Rechtslage, aber keine Judikatur zu CoC-Klauseln gibt, erläutert der folgende Beitrag.

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