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Überblick über die beschleunigte "Normal-Abschreibung"

ImmobilienbesteuerungBeitragAufsatzKarin Fuhrmannimmolex 2026/36immolex 2026, 74 - 75 Heft 2 v. 13.2.2026

Bereits 2020 wurde eine beschleunigte Normal-Abschreibung eingeführt - nicht zu verwechseln mit der 1/15-Abschreibung bestimmter Herstellkosten gem § 28 Abs 3 EStG. Um Bauanreize zu setzen, wurde diese beschleunigte Abschreibung mit dem Bautenpaket nochmals - allerdings zeitlich befristet - attraktiver gestaltet. Zuletzt hat der Gesetzgeber mit dem AbgÄG 2025 eine Einschränkung bzw Klarstellung vorgenommen. Nachfolgend soll daher zum besseren Verständnis der aktuellen Rechtslage der derzeitige Stand zusammengefasst werden.

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